Stromsteuer-Erstattung für Landwirtschaftsbetriebe
Auf jeder Stromrechnung Ihres Betriebs stecken 2,05 Cent pro kWh Stromsteuer. Als landwirtschaftlicher Betrieb steht Ihnen nach §9b StromStG fast die gesamte Steuer zurück. Rechnung hochladen, wir erledigen den Rest. Kosten nur bei Erfolg.
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Für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb
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2.250 €
Erstattung/Jahr
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Patrick Rode · Pascal Kober
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Warum Landwirte EnergyIQ vertrauen
Partnerkanzlei
WINDORFER RODE
RA Patrick Rode · BRAK Düsseldorf
Kein Risiko
0 € bei Ablehnung
Rein erfolgsbasiertes Honorar
Landwirtschaft
§2 Nr. 5 StromStG
Ausdrücklich berechtigt
Direkter Draht
Persönlich erreichbar
Telefon oder Termin. Jederzeit.
Ihr Hof ist berechtigt – §2 Nr. 5 StromStG
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind ausdrücklich berechtigt – unabhängig von Betriebsgröße oder Rechtsform.

Milchviehbetrieb
Ein Hof mit 80 Kühen verbraucht rund 120.000 kWh im Jahr. Melkroboter, Milchkühlung und Fütterung sind die größten Posten.
1.650 €
Erstattung/Jahr
120.000 kWh

Schweinemast
Ein Betrieb mit 1.000 Mastplätzen kommt auf ca. 180.000 kWh. Lüftung läuft 24/7 und ist der größte Stromfresser.
2.848 €
Erstattung/Jahr
180.000 kWh

Ackerbau mit Trocknung
Getreidetrocknung nach der Ernte treibt den Verbrauch: 250.000 kWh sind bei einem mittleren Betrieb realistisch.
4.052 €
Erstattung/Jahr
250.000 kWh

Gärtnerei / Gewächshaus
Assimilationsbeleuchtung und Heizung machen Gewächshäuser zu den stromintensivsten Betrieben: oft über 400.000 kWh.
6.611 €
Erstattung/Jahr
400.000 kWh

Forstbetrieb mit Sägewerk
Bandsäge und Trockenkammer verbrauchen mehr Strom als die meisten Landwirte denken: typisch 300.000 kWh.
4.905 €
Erstattung/Jahr
300.000 kWh

Biogasanlage
Nur der Netzstrom ist erstattungsfähig, nicht der selbst erzeugte. Trotzdem: 500.000 kWh Netzbezug sind keine Seltenheit.
8.346 €
Erstattung/Jahr
500.000 kWh
Klartext
Was wir versprechen, und was nicht
Keine Buzzwords. Kein Kleingedrucktes. Hier ist genau, was Sie von uns bekommen, und was nicht.
Was Sie von uns bekommen
- Vollständige Antragstellung nach §9b StromStG inklusive Formular 1453 und aller Anlagen.
- Juristische Prüfung durch RA Patrick Rode, WINDORFER RODE Rechtsanwälte (BRAK Düsseldorf).
- Einreichung und gesamte Kommunikation mit dem Hauptzollamt. Wir reden, Sie nicht.
- Transparente, erfolgsbasierte Vergütung: 5–15 % der bewilligten Erstattung.
- Sie sparen 8–20 Stunden Arbeit. Wir maximieren Ihre Erstattung, Sie tragen kein Risiko.
Was wir NICHT machen
- Keine versteckten Gebühren. Unsere Raten stehen auf dieser Seite, schwarz auf weiß.
- Keine Datenweitergabe an Dritte. Ihre Informationen bleiben bei uns und WINDORFER RODE.
- Keine automatische Jahresverlängerung ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung.
- Keine Vollmachten, die über §9b hinausgehen. Ihre Vollmacht gilt ausschließlich für diesen Antrag.
- Keine Werbemails nach dem ersten Kontakt.
So funktioniert's. In 4 Schritten.
Stromrechnung hochladen
Unsere KI liest Verbrauch und Zeitraum automatisch aus.
Daten prüfen
Sie bestätigen die erkannten Daten. Wir berechnen Ihre exakte Erstattung.
Vollmacht unterschreiben
Digital, in 30 Sekunden. Unsere Kanzlei reicht den Antrag beim HZA ein.
Erstattung erhalten
Das HZA überweist direkt auf Ihr Geschäftskonto. In 4–8 Wochen.
Antragsfrist beachten – 31.12.2026 für Verbrauchsjahr 2025
Die Antragsfrist für die Stromsteuer-Erstattung nach §9b StromStG beträgt ein Jahr: Anträge müssen bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim Hauptzollamt eingegangen sein (§169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO).
Für Strom, der im Kalenderjahr 2025 entnommen wurde, endet die Frist am 31.12.2026. Nach Ablauf ist ein regulärer Antrag nicht mehr möglich. Bei einem Betrieb mit 800.000 kWh Jahresverbrauch beträgt die Erstattung rund 15.750 € – dieses Geld verfällt, wenn die Frist verstreicht.

Bin ich berechtigt?

Ein Wort vom Gründer
Warum es EnergyIQ gibt
Viele Landwirte wissen nicht, dass sie Anspruch auf Stromsteuer-Erstattung haben. Oder scheuen den digitalen Antrag. Genau dafür haben wir EnergyIQ gebaut.
Pascal Kober
Geschäftsführer, EnergyIQ GmbH
Häufige Fragen von Landwirten
Offizielle Quellen
Weiterführende Informationen
Jeder Link unten ist eine offizielle deutsche Gesetzes- oder Behördenquelle. Für alle, die die Rechtsgrundlage ihres §9b-Antrags selbst nachlesen wollen.
§9b StromStG – Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)5 Min.§2 StromStG – Begriffsbestimmungen: Wer gilt als Produzierendes Gewerbe
gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)4 Min.Stromsteuergesetz (StromStG) – vollständiger Gesetzestext
gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)20 Min.Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)15 Min.Strom- und Energiesteuer – offizielle Hinweise der Zollverwaltung
Zoll (Bundesfinanzverwaltung)10 Min.
Letzter Schritt
Ihr Hof verdient diese Erstattung
Für das Verbrauchsjahr 2025 endet die Antragsfrist am 31.12.2026.
